PYD-Wahlen in Syrisch-Kurdistan illegitim

Am 21. September 2017 fanden die ersten von der Partei der Demokratischen Union (PYD) organisierten Kommunalwahlen in den von ihr kontrollierten Gebieten Syriens statt. Bei der Abstimmung wurden Verwaltungskomitees in den Gemeinden der kurdischen Gebiete gewählt. Im November sollen Gemeinderatswahlen folgen, bevor im Januar 2018 parlamentarische Wahlen für die gesamte kurdische Region in Syrien, welche die drei Gebiete Jazire, Kobani und Afrin umfasst, stattfinden.

Dass die PYD als Siegerin aus diesen Wahlen hervorgehen würde, war bereits vor deren Durchführung klar. Nicht aufgrund ihrer Popularität, sondern weil echte Oppositionsparteien – etwa diejenigen, die im Kudischen Nationalrat zusammenarbeiten – zu den Wahlen nicht antreten werden. Das von der PYD, beziehungsweise den von ihr eingesetzten Legislativräten, im April 2014 verabschiedete Wahlgesetz schließt oppositionelle Parteien systematisch von den Wahlen aus.

Zum einen sind die Kommissionen, welche auf lokaler Ebene über die Zulassung von Parteien entscheiden, keine objektiven Instanzen, sondern ausschließlich mit PYD-nahen Verwaltungsvertretern besetzt. Zum anderen können sich Parteien, die Verbindungen zu ausländischen Gruppierungen haben, nicht registrieren lassen. Diese Bestimmung wurde eingeführt, um Parteien wie die Demokratische Partei Kurdistans – Syrien (PDK-S), die Schwesterpartei der irakisch-kurdischen KDP und eine der populärsten Parteien in Syrisch-Kurdistan, verbieten zu können, sollten diese eine Registrierung anstreben. Ignoriert wird, dass die PYD selbst der syrische Zweig der in der Türkei beheimateten Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) ist.

Bezeichnend für die Doppelmoral der PYD  ist zudem die Verordnung, dass Parteien in Syrisch-Kurdistan keine militärischen Kräfte unterhalten dürfen. Was wie eine begrüßenswerte Maßnahme zur Entmilitarisierung der Gesellschaft anmutet, soll faktisch das Gewaltmonopol der Volksverteidigungseinheiten (YPG), der Miliz der PYD, in den von ihr kontrollierten Gebieten absichern.

Die Durchführung der Wahlen am 21. September 2017 war alles andere als demokratisch: Um eine hohe Wahlbeteiligung zu erzielen, wurden die Menschen in der Region systematisch unter Druck gesetzt. So erhielten alle Wahlberechtigten an den Wahlurnen eine Bescheinigung über ihre Teilnahme. Diese ist nun für alltägliche Angelegenheiten, wie die Registrierung eines Pkws, die Anmeldung einer neuen Wohnung oder einen Grundbucheintrag nach einem Hauskauf nötig. Darüber hinaus ist es nur mit Wahlbescheinigung möglich, subventioniertes Benzin zu erhalten. Entsprechend dieser Regelungen werden NichtwählerInnen und PYD-KritikerInnen öffentlich entlarvt und ihnen eine Teilnahme am öffentlichen Leben zunehmend erschwert.­­­­­­ Problematisch ist zudem, dass die KandidatInnen, die zur Wahl standen, alle als „Unabhängige“ antraten. Ihre Parteizugehörigkeit ging aus den Wahlunterlagen nicht hervor.

Aufgrund der Instrumentalisierung der Wahlen zur Legitimierung autoritärer Strukturen hatte der Kurdische Nationalrat im Vorfeld dazu aufgerufen, die Wahlen zu boykottieren.